Im Trauerfall

Was tun im Trauerfall?

Im Trauerfall sind wir für Sie da – Bestattungen Wagner – Ihr Bestatter für Hausen, Forchheim und Umgebung

Der Tod eines geliebten Menschen ist ein schmerzhafter Verlust, der tiefgreifende Emotionen wie Schock, Trauer, Angst und Wut auslösen kann. Es ist wichtig zu wissen, dass es völlig normal ist, in einer solchen Situation überfordert zu sein und nicht zu wissen, wie man sich verhalten soll.

Bei einem Sterbefall in Ihrer Wohnung nehmen Sie bitte sofort Kontakt mit Ihrem Hausarzt oder dem nächsten erreichbaren Arzt auf. Dieser wird eine Todesbescheinigung ausstellen. Bitte halten Sie den Personalausweis des Verstorbenen sowie das Stammbuch der Familie oder eine Heirats- oder Geburtsurkunde bereit.
In dieser schweren Zeit stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Bitte nehmen Sie umgehend Kontakt mit uns auf. Wir kümmern uns um alle Formalitäten und organisieren die Bestattung nach Ihren individuellen Wünschen.
Durch die langjährige Erfahrung unserer Mitarbeiter und unsere persönliche Betreuung möchten wir Ihnen in dieser schwierigen Situation zur Seite stehen. Wir nehmen uns Zeit für Sie und gehen individuell auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse ein.
Sollten Sie Fragen haben oder sich unsicher sein, zögern Sie bitte nicht, uns jederzeit anzurufen.

Wir sind jederzeit erreichbar – 24 Stunden am Tag

Verlässliche Unterstützung und Beratung – jederzeit, auch bei Ihnen zu Hause

Wir verstehen, dass Sie in dieser schweren Zeit alle Hände voll zu tun haben. Überlassen Sie uns die organisatorischen Aufgaben

Hierzu benötigen wir folgende Dokumente des Verstorbenen im Original

Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick

Arzt verständigen, Totenschein ausstellen lassen, Bestattungsunternehmen kontaktieren. Bei Haussterben: Hausarzt rufen. Bei Unfall/unerwarteter Tod: Notarzt (112). Angehörige informieren. Wichtige Dokumente bereitlegen: Personalausweis, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde.

Standesamt (innerhalb 3 Werktage), Krankenkasse, Rentenversicherung, Arbeitgeber, Bank, Versicherungen, Vermieter, Energieversorger. Familie und enge Freunde sofort benachrichtigen. Bei Rente: Deutsche Rentenversicherung umgehend informieren.

Die Sterbeurkunde kann beim Standesamt des Sterbeortes beantragt werden. Sie wird meist nach Vorlage der Todesbescheinigung ausgestellt.

Sonderkündigungsrecht bei Tod: Strom, Gas, Telefon, Versicherungen sofort kündbar. Mietvertrag: meist 3 Monate Kündigungsfrist. Abonnements und Mitgliedschaften prüfen

Im Regelfall gewähren Arbeitgeber 1-3 Tage bezahlte Freistellung bei Tod naher Angehöriger (§ 616 BGB). Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen können abweichende oder längere Regelungen enthalten. Sonderurlaub ist bei Ehepartnern, Kindern, Eltern meist selbstverständlich.

Mit Respekt und Einfühlungsvermögen. Kondolieren Sie persönlich oder schriftlich, vermeiden Sie Floskeln. Zuhören, praktische Hilfe anbieten, keine vorschnellen Ratschläge. Privatsphäre respektieren, aber Unterstützung signalisieren. Dem Wunsch nach Gesprächen oder Ruhe folgen.

Ja, wenn die Trauer psychisch oder körperlich belastend ist und die Arbeitsfähigkeit einschränkt. Arzt oder Hausarzt kontaktieren, bei Bedarf Krankschreibung („Arbeitsunfähigkeit“) erhalten. Die Dauer richtet sich nach der ärztlichen Einschätzung.

Drücken Sie Ihr aufrichtiges Beileid und Mitgefühl aus. Teilen Sie eine kurze, positive Erinnerung an den Verstorbenen. Verwenden Sie persönliche Worte statt allgemeiner Floskeln. Bieten Sie den Hinterbliebenen konkrete Hilfe an. Ein kurzer, herzlicher Text ist oft am trostreichsten.