Vorsorge

Bestattungsvorsorge – mit Bestattungen Wagner – Ihr Bestatter für Hausen, Forchheim und Umgebung

Haben Sie sich schon einmal Gedanken über den eigenen Tod gemacht? Viele Menschen tun sich schwer damit, dieses Thema anzusprechen. Dabei kann es sehr befreiend sein, über den Tod zu sprechen und seine eigenen Wünsche zu äußern.

Planen Sie Ihren Abschied selbstbestimmt und schenken Sie Ihren Lieben Ruhe in schweren Stunden.

Mit einer Bestattungsvorsorge treffen Sie eine liebevolle Entscheidung für sich und Ihre Familie. Sie sichern sich einen würdevollen Abschied ganz nach Ihren Wünschen und entlasten Ihre Angehörigen in einer schweren Zeit.

Wir unterstützen Sie bei:

Ihre Vorteile:

Unverbindliches Beratungsgespräch

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Treuhandkonto oder Sterbegeldversicherung

Treuhandkonto / Sterbegeldversicherung

Mit einem Treuhandkonto oder einer Sterbegeldversicherung sorgen Sie dafür, dass Ihre letzte Ruhe in Würde gestaltet wird. Sie schützen Ihre Familie vor unerwarteten finanziellen Belastungen und können Ihre Wünsche ganz individuell festlegen.

Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick

Bestattungsvorsorge bedeutet, schon zu Lebzeiten eigene Wünsche zur Beerdigung festzulegen. Sie entlastet Angehörige und stellt sicher, dass der Abschied nach den eigenen Vorstellungen abläuft.

Sie sorgt für finanzielle und organisatorische Entlastung der Angehörigen und garantiert, dass individuelle Wünsche respektiert werden. So können Streitigkeiten und Unsicherheiten im Trauerfall vermieden werden.

Die Kosten hängen von Art und Umfang der Bestattung ab. Eine Bestattungsvorsorge kann flexibel gestaltet werden, meist durch Einmalzahlung oder monatliche Raten – individuell anpassbar.

Bestattungsinstitute, unabhängige Berater oder Versicherer übernehmen Vertragsabschluss mit Treuhandkonto oder Sterbegeldversicherung.

Mit der Bestattungsvorsorge kann man in jedem Alter beginnen. Ideal ist der Start zwischen 50-60 Jahren, da dann noch günstige Beiträge möglich sind. Auch bei Krankheit oder höherem Alter ist Vorsorge sinnvoll.

Ja, ein Bestattungsvorsorgevertrag ist rechtlich verbindlich. Er schützt die eigenen Wünsche und muss von den Angehörigen und beteiligten Institutionen beachtet werden.

Ja, schriftliche Anpassung jederzeit möglich. Änderungen informieren alle Vertragsparteien und Treuhänder.

Personalausweis, gewünschte Bestattungsart, Finanzierungsdetails, Vorsorgevollmacht und Kontaktdaten von Vertrauenspersonen.